Geschäftsbedingungen/Hinweise

Die Durchführung der Tätigkeit der CORUS INVEST Partner, ein Netzwerk von selbstständigen, unabhängigen und jeweils allein verantwortlichen Anlagevermittlern, erfolgt unter Zugrundelegung der folgenden Bedingungen:

Bitte beachten Sie für die Vermittlung von Vermögensanlagen durch uns die folgenden Hinweise. Diese finden Anwendung, wenn wir an Sie Vermögensanlagen (z.B. Fondsanteile, etc.) vermitteln oder sonst für Sie tätig werden. Eine Vermittlung liegt insbesondere dann vor, wenn wir an Sie Anlagen von Dritten (insbesondere Investmentfondsanteile oder KG-Anteile) vermitteln.

1. Reine Vermittlung
Beachten Sie bitte, dass wir im Rahmen der Vermittlung von Anlagen und Finanzdienstleistungen nur als reine Vermittlerin tätig sind und keine weiteren Tätigkeiten erbringen. Bei einer Vermittlung werden die Anlageentscheidungen allein durch den Anleger getroffen. Die CORUS INVEST Partner stellt dem Anleger lediglich die Anlage vor und informiert über die Gegebenheiten und Risiken der Anlage, so wie sie aus den Verkaufsunterlagen des jeweiligen Emittenten ersichtlich sind. Alleine diese Unterlagen sind für eine Anlageentscheidung des Interessenten maßgeblich. Der Vermittler trifft keine Entscheidung darüber, ob die konkrete Anlage für den Anleger geeignet ist, dies muss der Anleger selbst entscheiden. Die CORUS INVEST Partner übermittelt die Entscheidung des Anlegers in Form eines Auftrages (Zeichnungsschein). Die Entscheidung, ob eine Anlage gekauft oder verkauft werden soll, wird daher hier nur von der CORUS INVEST Partner weitergeben, also vermittelt.

Wir führen dabei keine Anlageberatung durch. Eine Anlageberatung erfordert eine gesonderte ausdrückliche Vereinbarung.

2. Verlass auf Angaben des Emittenten ohne Prüfung – keine Plausibilitätsprüfung
Sofern wir Angaben über zu vermittelnde Anlagen machen, handelt es sich um Angaben, die wir von dem Emittenten aus seiner Darstellung und seinen Unterlagen übernommen haben und nur weitergeben. Wir können diese Angaben nicht überprüfen. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Angaben des Emittenten oder Dritten und die Plausibilität der Anlage. Dies gilt insbesondere für die vom Emittenten ausgewiesenen oder in Aussicht gestellten Erträge und Angaben zu Entwicklungen der Anlage.

3. Verweis auf die Unterlagen des Emittenten
Bitte befassen Sie sich mit den Angaben des Anbieters der Anlagen (dem „Emittenten“) in dessen Unterlagen (z.B. Fondsprospekt) eingehend. Vergegenwärtigen Sie sich die Gegebenheiten der Anlage mit allen Vorteilen und Risiken. Nehmen Sie sich hierzu genügend Zeit.

4. Risikohinweise
Beachten Sie bitte, dass alle Anlageformen mit Risiken versehen sind. Diese Risiken können erheblich sein und bis zum Totalverlust führen. Nehmen Sie daher die Risikohinweise in den Unterlagen genau zur Kenntnis. Wägen Sie Ihre Anlageentscheidung gründlich ab. Prüfen Sie insbesondere, ob die Anlage Ihrem Risikoprofil entspricht und Sie eine möglicherweise auch langjährige Kapitalbindung und einen eventuellen Totalverlust wirtschaftlich verkraften könnten! Von einer Fremdfinanzierung Ihrer Kapitalanlage raten wir dringend ab!

Bitte beachten Sie auch, dass bisherige Renditen und positive Leistungsbilanzen keinerlei Garantie für künftige Renditen sind und sie nicht zur alleinigen Grundlage einer Anlageentscheidungen gemacht werden sollen.

Auch bei Investmentfonds bestehen die Risiken der Zielinvestments, die diese Fonds tätigen. Investmentfonds können auch die Rücknahme von Anteilen aussetzen und/oder aufgelöst werden.

Beteiligungen an Gesellschaften (z.B. an KGs oder Fonds) stellen eine unternehmerische Beteiligung dar. Die Chancen und Risiken solcher Investments werden in den Verkaufs-Prospekten ausführlich beschrieben.

5. Vergütung der CORUS INVEST Partner
Die CORUS INVEST Partner wird bei der Vermittlung von Vermögensanlagen Dritter von dem Anbieter (z.B. der Fondsgesellschaft) aus den Vergütungen, die dem Anleger im Rahmen der Anlage in Rechnung gestellt werden oder oder ihm sonst -sei es auch nur indirekt- belastet werden, bezahlt.

Die Vergütung der CORUS INVEST Partner kann hier, abhängig von der jeweiligen Anlage, aus der Beteiligung an einem Ausgabeaufschlag, einer Vermittlungsprovision, Gewinnbeteiligungen oder Bestandsprovisionen bestehen.

Die Höhe der jeweiligen Vergütung ist abhängig von dem jeweiligen Produkt und der jeweiligen Zeichnungshöhe. Wir werden Sie aber bei dem jeweiligen Produkt konkret über unsere Vergütung informieren.

Aufgrund der Vermittlung ist die CORUS INVEST Partner für den Anbieter tätig. Eine direkte Vergütung der CORUS INVEST Partner durch den Anleger erfolgt im Falle der Vermittlung i.d.R. nicht. Einzelheiten zu der Vergütung der CORUS INVEST Partner im Rahmen einer Vermittlung erläutern wir auf Nachfrage. Aus den Verkaufsunterlagen (Verkaufsprospekt, Rechenschafts- und Halbjahresberichte, Broschüren, etc.) sind die Ausgabeaufschläge, Verwaltungs- sowie andere Kosten und Belastungen für die jeweilige konkrete Anlage ersichtlich.

6. Vereinbarung über den Verbleib solcher Vergütungen bei der CORUS INVEST Partner
Der Anleger ist damit einverstanden, dass alle Vergütungen, die die CORUS INVEST Partner im Rahmen ihrer Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Anleger von dem Emittenten oder eventuell verbundener Unternehmen erhalten wird, bei der CORUS INVEST Partner verbleiben sollen.

7. Keine Erfolgshaftung - Haftungsbeschränkung
Ein bestimmter Erfolg für eine vermittelte Vermögensanlage wird durch die CORUS INVEST Partner nicht geschuldet. Es können insbesondere die Risiken aus einer Anlage nicht ausgeschlossen werden.
Die Haftung der CORUS INVEST Partner und ihrer Erfüllungsgehilfen für alle Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es werden vertragswesentliche Vertragspflichten verletzt.

8. Fragen
Sollten Sie Fragen zu der Tätigkeit der CORUS INVEST Partner oder einem in diesen Geschäftsbedingungen/Hinweisen angesprochenen Punkten haben, wenden Sie sich bitte an den in Ihrem PLZ-Gebiet zuständigen Vermittler. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn Sie nicht sicher sind, ob wir im Falle einer konkreten Anlage als Vermittler tätig sind.

9. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so sollen die weiteren Bestimmungen hiervon nicht berührt sein. Die Parteien werden in diesem Fall eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzregelung zu treffen.


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